TOP Ö 3: Ortsplanung Bürgstadt - Änderung des Flächennutzungsplanes am nördlichen Ortsausgang (Main-Vinotel, Parkplatz Sturm); Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB; Fassung des Feststellungsbeschlusses
Die Änderung für den Flächennutzungsplan am
nördlichen Ortsausgang wird unter Beachtung der vorgefassten Beschlüsse
festgestellt. Das Genehmigungsverfahren ist durchzuführen.Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich
bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung wirksam.