Beschluss:
Der Markt Bürgstadt beschließt die Neufassung der
Satzung über die Erhebung vom Erschließungsbeiträgen.
Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Die Satzung wird im nächsten Amtsblatt bekannt gegeben und tritt eine Woche danach in Kraft.