Der Gemeinderat
beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Freizeitanlage Martinsbrücke“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren.
Der Geltungsbereich
umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 5636/6, 5636/7, 5651, 5651/1 und
5652/2 (alle vollständig) sowie 5636/8, 5636/10 und 5652 (jeweils teilweise).
Mit der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro PlanerFM, Fache
und Matthiesen GbR in Aschaffenburg beauftragt.
Die Kosten des Verfahrens werden von der Stadt Miltenberg in voller Höhe übernommen.