TOP Ö 6: Markt Bürgstadt - Bauleitplanung; Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freizeitanlage und eines Parkplatzes im Bereich der Martinsbrücke; Fassung des Aufstellungsbeschlusses

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freizeitanlage Martinsbrücke“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 5636/6, 5636/7, 5651, 5651/1 und 5652/2 (alle vollständig) sowie 5636/8, 5636/10 und 5652 (jeweils teilweise).

 

Mit der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro PlanerFM, Fache und Matthiesen GbR in Aschaffenburg beauftragt.

 

Die Kosten des Verfahrens werden von der Stadt Miltenberg in voller Höhe übernommen.