Beschluss:
Der
Markt Bürgstadt erhebt gegen die vorgestellte und gemeindeübergreifende
Vorrangfläche für Windkraftanlagen in der Flurbezeichnung „Am Dachsberg“ (W63)
keine Einwände.
Der Markt Bürgstadt befürwortet die Ausweisung der Vorrangfläche und bittet die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain 1, die Vorrangfläche bei der Fortschreibung des Regionalplanes zu berücksichtigen.