Beschluss:
Zum vorliegenden Bauantrag
auf Errichtung eines Wohnhauses und den erforderlichen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Unterer Steffleinsgraben“ im Hinblick auf
den Gebäudetyp, Baugrenze sowie von der Traufhöhe wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt.