Beschluss:
Die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen
für die Kommunalwahl 2026 wird für den Sonntag 08.03.2026 einheitlich auf 50,00
€/Person und für den Montag 09.03.2026 auf einheitlich 30,00 €/Person
festgelegt. Sowie bei einer Stichwahl auf 35,00 € für die Wahlvorsteher und
25,00 € für alle weiteren Wahlhelfer.
Der Aufteilung in die drei Wahllokale „Gewölbehalle“, „unterer Saal der Sporthalle“, „Bürgerzentrum Mittelmühle“ sowie den Briefwahllokalen „Sitzungssaal“ und „Feuerwehrlehrsaal“ wird zugestimmt.