TOP Ö 9: Festlegung der Wahllokale und des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen anlässlich der Kommunalwahl 2026

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen für die Kommunalwahl 2026 wird für den Sonntag 08.03.2026 einheitlich auf 50,00 €/Person und für den Montag 09.03.2026 auf einheitlich 30,00 €/Person festgelegt. Sowie bei einer Stichwahl auf 35,00 € für die Wahlvorsteher und 25,00 € für alle weiteren Wahlhelfer.

Der Aufteilung in die drei Wahllokale „Gewölbehalle“, „unterer Saal der Sporthalle“, „Bürgerzentrum Mittelmühle“ sowie den Briefwahllokalen „Sitzungssaal“ und „Feuerwehrlehrsaal“ wird zugestimmt.