TOP Ö 4: Errichtung von Werbeanlagen zur Anbringung von Veranstaltungshinweisen entlang der Ortsdurchfahrt

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Der Errichtung von Werbeanlagen zur Anbringung von Veranstaltungshinweisen an den vorgeschlagenen Standorten entlang der Ortsdurchfahrt wird zugestimmt.

Die Ausführung der Werbeanlage (3,50 m x 2 m) erfolgt gemäß dem Angebot der Firma Herbert Schmitt in verzinkter qualitativ wertiger Ausführung.

Die Nutzung bleibt den Bürgstadter Vereinen vorbehalten und „Wildwerbung“ von Auswärtigen wird an diesen Standorten künftig nicht mehr geduldet.