Beschluss: xx : xx
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der
Betriebsinhaber zu. Das dargestellte Gästehaus und die entsprechenden gebäudebezogenen
Festsetzungen im Textteil werden aus dem Bebauungsplan gestrichen. Die
Festsetzung für das Bestandsgebäude wird dahingehend geändert, dass das Hauptgebäude
mit Gästezimmern am höchsten Punkt bis zu 9,90 m betragen darf.
Brandschutzrechtliche Forderungen (insb. 2. Rettungsweg) sind vom Grundstückseigentümer zu erbringen.