TOP Ö 3: Ortsplanung Bürgstadt
Änderung des Bebauungsplanes "Scherräcker-Kringelgraben" im Bereich des Grundstückes Fl. Nr. 4200/95 - Weiteres Vorgehen

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

Der Garagenstandort wird an die südliche Grundstücksseite verlegt (Anbau an Nachbargarage). Die Baugrenze zum Fußweg wird in einem Abstand von 3 m eingetragen. Stützmauern sind entsprechend den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung zulässig. Zulässig sind max. 2 Vollgeschosse.

 

Die Änderungen sind in den Plan einzuarbeiten, anschließend wird der Satzungsbeschluss gefasst.