Beschluss:
Der
Garagenstandort wird an die südliche Grundstücksseite verlegt (Anbau an
Nachbargarage). Die Baugrenze zum Fußweg wird in einem Abstand von 3 m
eingetragen. Stützmauern sind entsprechend den Bestimmungen der Bayerischen
Bauordnung zulässig. Zulässig sind max. 2 Vollgeschosse.
Die Änderungen sind in den Plan einzuarbeiten, anschließend wird der Satzungsbeschluss gefasst.