Beschluss:
Der grundsätzliche
Bedarf an der Schaffung weiterer bzw. neuer Betreuungsplätze wird anerkannt.
Hierfür werden zwei zusätzliche Kinderkrippengruppen und drei Kindergartengruppen
errichtet.
Als bevorzugter
Erweiterungsstandort für die zusätzlich zu schaffenden Räume wird das
Bestandsgelände der vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtung gewählt.
Als
Planungsgrundlage soll die oben genannte Variante 3 (Neubau von drei
Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen und Umbau Schwesternwohnheim) dienen.
Aus dem vorliegenden
Entwurf wird vom Planungsbüro Johann & Eck gemeinsam mit Verwaltung und
Kindergartenleitung die Eingabeplanung mit Kostenberechnung für den
Förderantrag entwickelt.
Die Verwaltung wird beauftragt mit den vorinformierten Grundstückseigentümern in konkrete Verkaufs- bzw. Tauschverhandlungen zu treten.