TOP Ö 5: Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs einer Anlage zur Herstellung von Carboxymethylcellulose, Industriestraße 4;
Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Industriegebiet Bürgstadt-Nord"

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt bezüglich der Höhe der Siloeinhausung der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Industriegebiet Bürgstadt Nord“ zu.

Sollten Auswirkungen auf den Brandschutz entstehen, sind diese vollumfänglich vom Baubewerber zu erbringen.