TOP Ö 6.4: Genehmigung der Haushaltssatzung

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Bürgstadt folgende

 

Haushaltssatzung 2019:

 

§ 1

 

Markt Bürgstadt

Der Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2019 wird im

 

Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben auf

10.996.250 €

und im

 

Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben auf

5.297.940 €

zusammen

16.294.190 €

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben

im Vermögenshaushalt wird auf

 

0 €

festgesetzt.

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuerhebesätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
    
a)   für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ( A )   340 v. H.
    b)   für Grundstücke                                   ( B )   340 v. H.

2.  Gewerbesteuer                                                           340 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

 

1.000.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.