Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Bürgstadt
folgende
Haushaltssatzung
2019:
§ 1
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Markt
Bürgstadt |
Der
Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2019 wird im |
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Verwaltungshaushalt |
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in den Einnahmen
und Ausgaben auf |
10.996.250 € |
und im |
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Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen und Ausgaben auf |
5.297.940 € |
zusammen |
16.294.190 € |
festgesetzt. |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur
Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf |
0 € |
festgesetzt. |
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§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Die Steuerhebesätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr
neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe ( A ) 340 v. H.
b) für
Grundstücke (
B ) 340 v. H.
2.
Gewerbesteuer 340 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung |
1.000.000 € |
festgesetzt. |
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§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.