Der Gemeinderat ermächtigt den Arbeitskreis „Spielplatz“ im Bedarfsfall selbständig einen externen Fachplaner zur Überplanung der Spielplätze bzw. Wertung der vorliegenden Angebote heranzuziehen.
Hierfür wird zunächst ein Planungshonorar in Größenordnung von ca. 1.000,- €, höchstens jedoch im Verfügungsrahmen des Bürgermeisters (7.500,- €) vorgesehen.