Beschluss:
Die Jahresrechnung
für das Haushaltsjahr 2017 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem
vorliegenden Ergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt.
Die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
X.1. Entlastung der Jahresrechnung 2017
Der
stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeister Grün übernahm zur folgenden
Beschlussfassung die Sitzungsleitung.
Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung erteilt hiermit Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für
die Jahresrechnung 2017.
Der Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeister Seitz hat bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.