TOP Ö 5: Bauantrag auf Abbruch Büro- und Wohngebäude und Neubau Bürogebäude, Freudenberger Straße 56

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

Zum vorliegenden Bauantrag und der notwendigen Abweichung von den Bestimmungen der Gestaltungssatzung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.