Beschluss:
Das Planungsbüro wird beauftragt, die vorgefassten Beschlüsse in den
Bauleitplan einzuarbeiten. Der Plan wird mit den eingearbeiteten Beschlüssen
für die öffentliche Auflage gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese
entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.