TOP Ö 2: Ortsplanung Bürgstadt - Aufstellung des Bebauungsplanes "Main-Vinotel";
Behandlung der Anträge aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
Billigungsbeschluss für die öffentliche Auflage

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Das Planungsbüro wird beauftragt, die vorgefassten Beschlüsse in den Bauleitplan einzuarbeiten. Der Plan wird mit den eingearbeiteten Beschlüssen für die öffentliche Auflage gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.