TOP Ö 3: Ortsplanung Bürgstadt - Aufstellung des Bebauungsplanes "Schwanenhöfe";
Behandlung der Stellungnahmen aus der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Das Planungsbüro wird beauftragt, die vorgefassten Beschlüsse in den Bauleitplan einzuarbeiten.

Der Plan wird mit den eingearbeiteten Beschlüssen für die öffentliche Auflage gebilligt. Die

Verwaltung wird beauftragt, diese entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches

durchzuführen.