Beschluss:
Das Planungsbüro wird beauftragt, die vorgefassten
Beschlüsse in den Bauleitplan einzuarbeiten.
Der
Plan wird mit den eingearbeiteten Beschlüssen für die öffentliche Auflage
gebilligt. Die
Verwaltung
wird beauftragt, diese entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchzuführen.