Beschluss:
1. Das
ausgearbeitete „Handlungskonzept zur Aktivierung von Potenzialflächen“ wird als
Strategie für die Entwicklung des
Marktes Bürgstadt zustimmend zur Kenntnis
genommen.
2. Es dient als
Arbeitsgrundlage für zukünftige Entscheidungen zur Siedlungsentwicklung.
3. Hierzu sollen
nachfolgende weitere Schritte durchgeführt werden:
a.) Förderung der
Innenentwicklung
- Potenzialflächenkartierung kontinuierlich oder jährlich aktualisieren
- Eigentümer von Baulücken alle 3-5 Jahre anschreiben
- Bebauungspläne überprüfen und ggf. ändern
- Bei Schlüsselgrundstücken konzeptionell vordenken
- Beschlüsse zur Nutzung kommunaler Flächenpotenziale fassen
- Vorkaufsrecht fallweise anwenden
b.) Handeln der
Gemeinde bei neuen Baugebieten
- Vermeidung zukünftiger Baulücken: B-Pläne nur noch wenn die
Grundstücke in
gemeindlichem Eigentum liegen oder eine
Bauverpflichtung dinglich gesichert ist
- Bereits auf der FNP-Ebene Umsetzung sicherstellen und Eigentümer in
die Pflicht
nehmen
c.)
Öffentlichkeitsarbeit
- Ergebnisse der Untersuchung auf der Homepage veröffentlichen
d.) Beratung und
Förderung
- Fördermöglichkeiten aufzeigen
- Beratungsangebot für Eigentümer / Interessenten