Zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich Höhenbahnweg wird zunächst bergwärts ein geeigneter Standort für die Anbringung des Geschwindigkeitsmessgerätes gesucht und über einen längeren Zeitraum gemessen. Anschließend wird die weitere Vorgehensweise je nach Messergebnissen beraten.