Beschluss:
Zur vorliegenden
Bauanfrage wird insbesondere wegen des Nichteinfügens und der Lage der
Stellplätze das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt.
Auf Wunsch wird die
Bauvoranfrage an das Landratsamt zur Weiterbearbeitung weitergeleitet.
Unabhängig davon, wird dem Grundstückseigentümer ein Gesprächsangebot zur Suche nach möglichen gemeinsamen Lösungen zwischen Gemeinde und dem Eigentümer unterbreitet.