TOP Ö 10: Bauvoranfrage für den Abbruch von Nebengebäuden und den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses, Nähe Weidengasse (rückwärtiger Bereich Weidengasse 10)

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Zur vorliegenden Bauanfrage wird insbesondere wegen des Nichteinfügens und der Lage der Stellplätze das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt.

 

Auf Wunsch wird die Bauvoranfrage an das Landratsamt zur Weiterbearbeitung weitergeleitet.

 

Unabhängig davon, wird dem Grundstückseigentümer ein Gesprächsangebot zur Suche nach möglichen gemeinsamen Lösungen zwischen Gemeinde und dem Eigentümer unterbreitet.