TOP Ö 3: Bauvoranfrage für den Abbruch von Nebenanlagen und Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten, Nähe Weidengasse (rückwärtiger Bereich Weidengasse 10)
Zur vorliegenden Bauvoranfrage und den notwendigen
Befreiungen von der Gestaltungssatzung wird das gemeindliche Einvernehmen unter
der Voraussetzung erteilt, dass alle geforderten Stellplätze auf dem eigenen
Grundstück nachgewiesen werden müssen.