TOP Ö 3: Bauvoranfrage für den Abbruch von Nebenanlagen und Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten, Nähe Weidengasse (rückwärtiger Bereich Weidengasse 10)

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3

Zur vorliegenden Bauvoranfrage und den notwendigen Befreiungen von der Gestaltungssatzung wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass alle geforderten Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden müssen.