Sitzung: 04.02.2020 GR-BGST/133/2020
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen für die Kommunalwahl 2020 wird einheitlich auf 40,-- €/Person und Tag festgelegt.