TOP Ö 2: Beschlussfassung über Art und Zahl der weiteren Bürgermeister

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

Der Markt Bürgstadt wählt als Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters einen zweiten und dritten Bürgermeister, die gemäß Art. 35 Abs. 1 S. 2 GO ehrenamtlich tätig sind.