Beschluss:
Die
Sitzungsentschädigung wird dem Grunde nach in Form einer monatlichen
Pauschalentschädigung sowie einer stundenabhängigen Sitzungsvergütung gewährt.
Ab
dem 01.05.2020 wird je angefangener Sitzungsstunde ein Betrag von 12,50 €
gewährt, sowie zusätzlich eine monatliche Pauschale in Höhe von 15,-- €
bezahlt.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes, die als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt ist.