TOP Ö 6: Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

Die Sitzungsentschädigung wird dem Grunde nach in Form einer monatlichen Pauschalentschädigung sowie einer stundenabhängigen Sitzungsvergütung gewährt.

Ab dem 01.05.2020 wird je angefangener Sitzungsstunde ein Betrag von 12,50 € gewährt, sowie zusätzlich eine monatliche Pauschale in Höhe von 15,-- € bezahlt.

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes, die als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt ist.