TOP Ö 3: Bauvoranfrage für den Neubau einer Lagerhalle, Am Stadtweg 2

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erteilung einer Befreiung für die Baugrenzenüberschreitung zu.

Grunderwerb und Unterschreitung der Anbauverbotszone sind vom Staatlichen Bauamt bzw. den betroffenen Grundstückseigentümern entscheiden.