Sitzung: 07.07.2020 GR-BGST/143/2020
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Erteilung einer Befreiung für die Baugrenzenüberschreitung zu.
Grunderwerb und Unterschreitung der Anbauverbotszone sind vom Staatlichen Bauamt bzw. den betroffenen Grundstückseigentümern entscheiden.