Beschluss:
Der Große Saal der
Mittelmühle wird ab sofort für Privatveranstaltungen, weder eigenständig noch
in Kombination mit dem Foyer, nicht mehr zur Verfügung gestellt und kann
demnach von Privatpersonen nicht mehr angemietet werden, so dass für
Privatfeiern ausschließlich das Foyer der Mittelmühle genutzt werden kann.
Vereins-, Kultur-
und gewerbliche Veranstaltungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
Zum jetzigen
Zeitpunkt bereits vereinbarte Termine für 2021 können noch abgehalten werden.
Beschluss: 3 : 14
Die gemeindlichen Einrichtungen werden coronabedingt bis auf Weiteres nicht mehr für Privatveranstaltungen vermietet, d. h. dass aufgrund des negativen Beschlusses dieser Antrag abgelehnt wurde und die gemeindlichen Einrichtungen weiterhin unter Einhaltung der Coronabestimmungen an Privatpersonen vermietet werden.