Beschluss:
Es wird zur Kenntnis
genommen, dass sich der Förderbetrag für die Grund- und Mittelschule für den
Sanierungsanteil des Marktes Bürgstadt auf 3.752.000 € beläuft. Auf dieser
Grundlage wird der vorliegenden Maßnahmenvereinbarung mit dem Freistaat Bayern
zugestimmt.
Zudem wird zugestimmt, mit den am öffentlich-rechtlichen Schulvertrag beteiligten Kommunen Eichenbühl, Collenberg und Neunkirchen eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen, die diesen Kommunen ein Nutzungsrecht an der Mittelschule und den von Grund- und Mittelschule gemeinsam genutzten Einrichtungen über die förderrechtliche Bindungsfrist von 25 Jahren erlaubt.