Zur Überprüfung der Notwendigkeit weiterer Senioreneinrichtungen in Bürgstadt wird die Verwaltung mit folgender Vorgehensweise beauftragt:
• Qualifizierte Analyse des voraussichtlichen Pflegeplatzbedarfs in unterschiedlichen Formen (z.B. Tagespflege, teil-/stationäre Pflege etc.) bis 2040.
• Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger um den potenziellen und individuellen Bedarf zu ermitteln.
• Öffentliche Präsentation der Ergebnisse mit Entscheidung des Gemeinderates über die
Notwendigkeit zur Errichtung einer Senioreneinrichtung.