Beschluss:
Die Jahresrechnung
für das Haushaltsjahr 2019 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend den
vorgelegten Ergebnissen des Rechnungsprüfungsausschusses festgestellt. Die
Überschreitungen der Haushaltsansätze werden -soweit erforderlich- nachträglich
genehmigt.
Zum nachfolgenden
Beschluss übernahm der 2. Bürgermeister Bernd Neuberger die Sitzungsleitung.
Beschluss: 16 : 0
Der Gemeinderat
erteilt hiermit auch die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO.
Bgm. Grün hat bei diesem Beschluss nicht mitgewirkt.