TOP Ö 4: Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend den vorgelegten Ergebnissen des Rechnungsprüfungsausschusses festgestellt. Die Überschreitungen der Haushaltsansätze werden -soweit erforderlich- nachträglich genehmigt.

 

Zum nachfolgenden Beschluss übernahm der 2. Bürgermeister Bernd Neuberger die Sitzungsleitung.

 

Beschluss: 16 : 0

 

Der Gemeinderat erteilt hiermit auch die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO.

 

Bgm. Grün hat bei diesem Beschluss nicht mitgewirkt.