Beschluss:
Der Markt Bürgstadt
erteilt zum geplanten Bauvorhaben und den notwendigen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans „Höhenbahnweg“ das gemeindliche Einvernehmen.
Nach Rücksprache mit dem Markt Bürgstadt sind vom Bauwerber auf eigene Kosten alle erschließungsrelevanten baulichen Änderungen im öffentlichen Verkehrsgrund durchzuführen.