TOP Ö 3: Bauantrag auf nachträgliche Genehmigung einer Balkonanlage sowie eines Carports am Wohnanwesen, Spessartstraße 6

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

Der Markt Bürgstadt erteilt zu den nachträglich angebrachten Baukörpern und der hierfür notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Oberer Steffleinsgraben“ das gemeindliche Einvernehmen.