Beschluss:
Zum vorliegenden
Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Insbesondere wird
zur Befreiung von den Festsetzungen der gemeindlichen Gestaltungssatzung bzgl.
des Antennenstandorts und der Kaminoptik das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Auch aus Sicht des
Denkmalschutzes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses bedeutet dies, dass die oben genannte Formulierung abgelehnt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird.
Die abschließende Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit wird vom Landratsamt getroffen.