TOP Ö 2: Bauvoranfrage zur Prüfung der Bebaubarkeit des rückwärtigen Grundstücksbereiches von Streckfuß 33 mit einem Wohnhaus

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

Zur Bebauung des Grundstückes Fl. Nr. 4120, Streckfuß 33 im rückwärtigen Bereich mit Erschließung von der Ortsstraße „Höckerlein“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.