TOP Ö 4: Beratung und Entscheidung über die künftige Zuschussgewährung bei Bewilligungsanträgen von Bauwerbern zum Kommunalen Förderprogramm

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Der Markt Bürgstadt beteiligt sich weiterhin ab dem 01.01.2022 im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms mit 30 % der förderfähigen Kosten bei einer max. Fördersumme von 6.000 € pro Objekt, auch wenn hierfür keine staatlichen Zuschüsse abgerufen werden können. Diese freiwillige Förderung ist auf 5 Jahre befristet und läuft zum 31.12.2026 aus.

 

Die Fördersumme von 6.000 € gilt ab sofort, womit hiervon auch noch nicht mit einem Verwendungsnachweis abgerechnete Maßnahmen profitieren.