Der Markt Bürgstadt beteiligt sich weiterhin ab dem 01.01.2022 im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms mit 30 % der förderfähigen Kosten bei einer max. Fördersumme von 6.000 € pro Objekt, auch wenn hierfür keine staatlichen Zuschüsse abgerufen werden können. Diese freiwillige Förderung ist auf 5 Jahre befristet und läuft zum 31.12.2026 aus.
Die Fördersumme von 6.000 € gilt ab sofort, womit hiervon auch noch nicht mit einem Verwendungsnachweis abgerechnete Maßnahmen profitieren.