TOP Ö 7: Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen anlässlich der Bundestagswahl am 26.09.2021

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt anlässlich der am 26.09.2021 stattfindenden 20. Wahl des Deutschen Bundestages ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € für den Vorsitzenden und 25 € für die Mitglieder auszuzahlen.

 

Des Weiteren wird der Bereitstellung von drei Urnenwahllokale mit der Bezeichnung „Gewölbehalle“, „Unterer Saal der Sporthalle“ und im „Bürgerzentrum Mittelmühle“ sowie von zwei Briefwahllokale „Sitzungssaal“ und „Feuerwehrlehrsaal“ im Rathaus Bürgstadt zugestimmt.