TOP Ö 4: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs der Anlage zur Herstellung von Carboxymethylcellulose, Industriestraße 4

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt aus baurechtlicher Sicht sein Einvernehmen zu Bauvorhaben und zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Industriegebiet Bürgstadt Nord.“ Sollten Auswirkungen auf den Brandschutz entstehen, sind diese vollumfänglich vom Bauwerber zu erbringen.