TOP Ö 4: Bauvoranfrage für den Umbau eines Nebengebäudes mit Aufbau eines Flachdaches, Krummgasse 3; Zustimmung zu einer Befreiung von der Gestaltungssatzung

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Nachdem das Flachdach vom Straßenraum aus nicht einsehbar ist und auch an den Nachbargebäuden solche vorhanden sind, wird der Erteilung einer Befreiung bzw. Abweichung von der Gestaltungssatzung zugestimmt.

Für das Gesamtvorhaben ist ein Bauantrag einzureichen.