Beschluss:
Nachdem das
Flachdach vom Straßenraum aus nicht einsehbar ist und auch an den
Nachbargebäuden solche vorhanden sind, wird der Erteilung einer Befreiung bzw.
Abweichung von der Gestaltungssatzung zugestimmt.
Für das Gesamtvorhaben ist ein Bauantrag einzureichen.