TOP Ö 5: Bauantrag für Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Freudenberger Straße 89

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Zum vorliegenden Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Art. 49 GO wurde beachtet.