Beschluss:
Die Planung (FNP und BP) ist wie folgt zu
ändern:
Der Bereich südlich des neuen Verkehrs- und
Parkkonzeptes (Fl. Nr. 900/3, 900/4 und 900/6) ist als Sondergebiet mit privater
Grünfläche aufzunehmen.
Die westlichen Teilflächen der Flurstücke
900/77 und 900/7 bleiben Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingärten“.
Der Geltungsbereich ist um das
Verkehrskonzept und die neue Außenspielfläche zu erweitern.
Begründung, saP und Umweltbericht sind
entsprechend anzupassen.
Aufgrund der Änderung des Geltungsbereiches
wird eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.