Der Markt Bürgstadt
beschließt die Gebührenanpassung in der Kinderkrippe wie folgt vorzunehmen:
Sockelbetrag (für 2 Stunden je Tag) 126,00
€
darin enthaltenes Spielgeld 16,00 €
Zubuchungsbetrag je weitere Stunde 18,00 €
Ebenso beschließt
der Markt Bürgstadt auf Grundlage des Art. 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG) die
Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Kinderkrippensatzung des Marktes
Bürgstadt wie folgt:
Änderungssatzung
zur Gebührensatzung zur
Kinderkrippensatzung
§ 1
§ 5 Abs. 1 bis 3 der Gebührensatzung zur Kinderkrippensatzung erhält
folgende Fassung.
Benutzungsgebühren
§ 5 Der Markt Bürgstadt erhebt für die Benutzung seiner
Kinderkrippe folgende monatliche Gebühren:
(1)
Mindestbuchungszeit (Sockelbetrag) 126,00
Euro
(2) Zubuchungsbetrag je Stunde 18,00
Euro
Durchschnittliche tägliche Buchungszeit |
2 Stunden |
126,00 € |
|
3 Stunden |
144,00 € |
|
4 Stunden |
162,00 € |
|
5 Stunden |
180,00 € |
|
6 Stunden |
198,00 € |
|
7 Stunden |
216,00 € |
|
8 Stunden |
234,00 € |
|
9 Stunden |
252,00 € |
|
10 Stunden |
270,00 € |
(3)
Im Sockelbetrag sind 16,00 Euro für Spiel- und
Verzehrgeld enthalten.
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.