TOP Ö 8: Beratung und Festlegung der Benutzungsgebühren im Kindergarten und Kinderkrippe sowie Erlass der Änderungssatzung zur Kindergartensatzung des Marktes Bürgstadt und der Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Kinderkrippensatzung des Marktes Bürgstadt

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Markt Bürgstadt beschließt die Gebührenanpassung in der Kinderkrippe wie folgt vorzunehmen:

 

Sockelbetrag (für 2 Stunden je Tag)                             126,00 €

darin enthaltenes Spielgeld                                           16,00 €

Zubuchungsbetrag je weitere Stunde                              18,00 €

 

Ebenso beschließt der Markt Bürgstadt auf Grundlage des Art. 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG) die Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Kinderkrippensatzung des Marktes Bürgstadt wie folgt:

 

Änderungssatzung

zur Gebührensatzung zur Kinderkrippensatzung

 

§ 1

 

§ 5 Abs. 1 bis 3 der Gebührensatzung zur Kinderkrippensatzung erhält folgende Fassung.

 

Benutzungsgebühren

§ 5 Der Markt Bürgstadt erhebt für die Benutzung seiner Kinderkrippe folgende monatliche Gebühren:

(1) Mindestbuchungszeit (Sockelbetrag)              126,00 Euro

 

(2) Zubuchungsbetrag je Stunde                        18,00 Euro

 

Durchschnittliche tägliche Buchungszeit

2 Stunden

126,00 €

 

3 Stunden

144,00 €

 

4 Stunden

162,00 €

 

5 Stunden

180,00 €

 

6 Stunden

198,00 €

 

7 Stunden

216,00 €

 

8 Stunden

234,00 €

 

9 Stunden

252,00 €

 

10 Stunden

270,00 €

 

(3)          Im Sockelbetrag sind 16,00 Euro für Spiel- und Verzehrgeld enthalten.

 

§ 2

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.