Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Bürgstadt
folgende
Haushaltssatzung 2022:
§ 1
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Der Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2022 wird im |
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Verwaltungshaushalt |
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in den Einnahmen und Ausgaben auf |
11.144.410 € |
und im |
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Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen und Ausgaben auf |
10.215.920 € |
zusammen |
21.360.330 € |
festgesetzt. |
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§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt wird auf |
0 € |
festgesetzt. |
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§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuerhebesätze (Hebesätze) für
Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für
land- und forstwirtschaftliche Betriebe (
A ) 340 v. H.
b) für
Grundstücke (
B ) 340 v. H.
2. Gewerbesteuer 340 v. H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung |
1.000.000 € |
festgesetzt. |
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§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.