TOP Ö 4: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 einschließlich Haushaltsplan 2022, Stellenplan 2022 und Finanzplan 2022

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Bürgstadt folgende

 

Haushaltssatzung 2022:

 

§ 1

 

 

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2022 wird im

 

Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben auf

11.144.410 €

und im

 

Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben auf

10.215.920 €

zusammen

21.360.330 €

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben

im Vermögenshaushalt wird auf

 

0 €

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuerhebesätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer
    
a)   für land- und forstwirtschaftliche Betriebe   ( A )    340 v. H.
    b)   für Grundstücke                                    ( B )    340 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                             340 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

 

1.000.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.