Zur vorliegenden Bauvoranfrage für den Abbruch eines Einfamilienwohnhauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Vor Weiterleitung der Bauvoranfrage an das Landratsamt wird der Bauwerber gebeten sich um eine Reduzierung des Bauvorhabens zu bemühen.