TOP Ö 3: Bauvoranfrage für den Abbruch eines Einfamilienwohnhauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten, Streckfuß 33

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Zur vorliegenden Bauvoranfrage für den Abbruch eines Einfamilienwohnhauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

Vor Weiterleitung der Bauvoranfrage an das Landratsamt wird der Bauwerber gebeten sich um eine Reduzierung des Bauvorhabens zu bemühen.