Der Gebührenanpassung für die Nutzung der Mittelmühle wird zugestimmt. Die seither geltenden Gebührensätze werden ab dem 01.01.2023 um 20 % (mit Rundungen) erhöht und in die Gebührenordnung eingearbeitet.
Bereits für 2023 abgeschlossene Nutzungsverträge behalten bezüglich der Gebührenhöhe ihre Gültigkeit.