TOP Ö 4: Gebührenanpassung für die Nutzung der Mittelmühle

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Gebührenanpassung für die Nutzung der Mittelmühle wird zugestimmt. Die seither geltenden Gebührensätze werden ab dem 01.01.2023 um 20 % (mit Rundungen) erhöht und in die Gebührenordnung eingearbeitet.

 

Bereits für 2023 abgeschlossene Nutzungsverträge behalten bezüglich der Gebührenhöhe ihre Gültigkeit.