TOP Ö 6: Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 1420/1, Freudenberger Straße 89;
Behandlung der Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung des Satzungsbeschlusses

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

Aufgrund § 34 Abs. 4 Ziffer 3 i.V.m. und § 10 Baugesetzbuch -BauGB- vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 9 des Aufbauhilfegesetzes 2021 vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- (Bay.RS Nr. 2020-1-1-I) erlässt der Markt Bürgstadt folgende

 

 

Satzung

 

§ 1

 

Die Einbeziehungssatzung für das Teilgrundstück Fl.Nr. 1420/1 in der Fassung vom 30.06.2022 wird hiermit beschlossen.

 

§ 2

 

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die Einbeziehungssatzung mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Bei allen Beschlüssen wurde Art. 49 GO beachtet.