Beschluss:
Die Änderung für den
Flächennutzungsplan am nördlichen Ortsausgang wird unter Beachtung des
vorgefassten Beschlusses festgestellt. Das Genehmigungsverfahren ist
durchzuführen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Änderung wirksam.