Der Änderung der Vereinsförderrichtlinien zur Unterstützung der Jugendarbeit wird zugestimmt. Für Jugenderholungsmaßnahmen werden die seither gültigen 3,00 € pro Tag und Teilnehmer auf 5,00 € pro Tag und Teilnehmer erhöht. Die Begrenzung auf 8 Tage im Jahr wird gestrichen.
Die Änderungen treten rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft, wobei gegebenenfalls Nachzahlungen veranlasst werden.