Der Gemeinderat signalisiert grundsätzlich seine Bereitschaft, Vereine mit einem eigenen Vereinsheim mit einem einmaligen Energiekostenzuschlag zu unterstützen.
Erst nach Abschluss der Heizperiode 2022/2023 und den dann tatsächlich vorliegenden Verbrauchszahlen sowie den staatlichen Förderungen wird vom Gemeinderat nochmals im Detail über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Vereine mit eigenen Vereinsheimen beraten.