TOP Ö 4: Antrag des Vereinsbeauftragten und 3. Bgm. Max-Josef Eck auf Gewährung eines Energiekostenzuschlags für Vereine mit eigenem Vereinsheim

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Gemeinderat signalisiert grundsätzlich seine Bereitschaft, Vereine mit einem eigenen Vereinsheim mit einem einmaligen Energiekostenzuschlag zu unterstützen.

Erst nach Abschluss der Heizperiode 2022/2023 und den dann tatsächlich vorliegenden Verbrauchszahlen sowie den staatlichen Förderungen wird vom Gemeinderat nochmals im Detail über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Vereine mit eigenen Vereinsheimen beraten.