Beschluss:
Zur vorliegenden Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen im Ganzen nicht erteilt.
Während mit dem Baukörper selbst Einvernehmen besteht, wird die geplante Anordnung der Stellplätze aufgrund der fehlenden Verkehrssicherheit in diesem sensiblen Kreuzungsbereich entlang des Streckfußes abgelehnt und deshalb das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.