TOP Ö 7: Beratung und Festlegung einer künftigen Gebührenpflicht am Wohnmobilstellplatz

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird für die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes durch Wohnmobile eine Gebührenpflicht eingeführt.

 

Als Wohnmobilstellplatz gilt die ausgewiesene asphaltierte Fläche im Bereich der Festhalle als auch die genutzte geschotterte Erweiterungsfläche Richtung Busparkplatz. Auf allen sonstigen Umgriffsflächen zum Wohnmobilstellplatz wird das Abstellen von Wohnmobilen (Parken und Übernachten) zur Beschilderung untersagt. Die Gebühr wird pro Wohnmobil 6,00 €, je angefangener 24 Stunden, betragen. Die Zahlung erfolgt vor Ort bargeldlos über einen Parkautomaten per Kartenzahlung oder mittels App. Eine entsprechende Beschilderung und Ausweisung des kostenpflichtigen Bereiches wird vorgenommen. Die derzeitigen Stromkosten werden halbiert und betragen künftig 1,00 € bei 6 Stunden Strombezugsdauer.

 

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Gebührenpflicht und Beschaffung der notwendigen Parkautomaten bzw. Apps sowie der Herstellung der Infrastruktur beauftragt.

 

Die Erneuerung der Frischwasser- bzw. Entsorgungsstation wird geprüft, ebenso wie die Einrichtung moderner Datentechnik.