Beschluss:
Die
zuvor ausgeführten Gestaltungsvorschläge und Ruhefristen werden in die
gemeindliche Friedhofssatzung eingearbeitet.
- Die Ruhefrist beläuft sich auf 15 Jahre.
- Die Urnenerdgräber in der Erweiterungsfläche können
mit einem Grabstein mit der Größe von 0,60 m breit und 0,80 m hoch versehen werden.
- Weitere Einfassungen sind nicht möglich.
- Die Beschriftung erfolgt durch Messingtafeln und
Buchstaben. Gravuren sind nicht möglich.