TOP Ö 5: Friedhofserweiterungsfläche;
Festlegung des Nutzungsbeginns und von Gestaltungsregelungen der Urnengräber

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Die zuvor ausgeführten Gestaltungsvorschläge und Ruhefristen werden in die gemeindliche Friedhofssatzung eingearbeitet.

 

-     Die Ruhefrist beläuft sich auf 15 Jahre.

-     Die Urnenerdgräber in der Erweiterungsfläche können mit einem Grabstein mit der Größe von 0,60 m breit und 0,80 m hoch versehen werden.

-     Weitere Einfassungen sind nicht möglich.

-     Die Beschriftung erfolgt durch Messingtafeln und Buchstaben. Gravuren sind nicht möglich.